Anlässe für den Einstieg ins ambulant betreute Einzelwohnen können sein:
- der Wunsch, das Elternhaus im Erwachsenenalter zu verlassen
- der Wunsch, aus einer Außenwohngruppe in eine selbständige Wohnform zu wechseln
- die Notwendigkeit der Entlastung innerhalb der Familie
Das ambulant betreute Wohnen soll gemeinsam mit den vorgenannten Wohnformen dazu beitragen, das "Selbstbestimmungsprinzip" geistig behinderter Menschen in die Praxis umzusetzen. Dazu zählen:
- Wohnen ohne unnötige Einschränkungen
- Achtung der Persönlichkeitsrechte
- Stärkung der Entscheidungsfreiheit
- Weitestgehende Ausschöpfung des individuellen Entwicklungspotentials
- Stärkung der Eigenverantwortung
